AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen der reisewitz GmbH & Co KG
Stand: Februar 2024
1. Allgemeines
1.1. Für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der reisewitz GmbH & Co KG und ihren Auftraggebern sind ausschließlich die nachfolgenden AGB maßgebend; etwaige hiervon abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden von der reisewitz GmbH & Co KG nicht anerkannt, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Die nachfolgenden AGB gelten somit insbesondere, wenn die reisewitz GmbH & Co KG mit der System-, Anwendungs- oder Organisationsberatung und/oder mit der Erstellung, Lieferung bzw. Überlassung einzelner in sich abgeschlossener Software-Programme oder -Teile beauftragt wird. Bestimmungen eines zwischen den Parteien abgeschlossenen Vertrages gehen den nachfolgenden Bestimmungen im Zweifel vor.
1.2. Änderungen, Abweichungen und Ergänzungen abgeschlossener Verträge wie auch dieser AGB bedürfen der Schriftform.
1.3. Sind oder werden die AGB teilweise unwirksam, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen der AGB nicht berührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich, eine unwirksame Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die unter Berücksichtigung der beiderseitigen, wirtschaftlichen Interessen dem Vertragsziel am nächsten kommt.
1.4. Für die Vertragsbeziehung gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
1.5. Erfüllungsort ist Bad Lippspringe. Gerichtsstand ist Paderborn.
1.6. Die Rechte und Pflichten aus den zwischen der reisewitz GmbH & Co KG und dem Auftraggeber geschlossenen Verträgen sind nur mit Zustimmung des jeweiligen Vertragspartners übertragbar.
2. Auftragserteilung und Durchführung
2.1. Die von der reisewitz GmbH & Co KG zu erbringenden Leistungen, etwaige einzuhaltende Termine und/oder Fristen, die Vergütung sowie etwaige weitere Konditionen werden in einem Einzelvertrag festgelegt.
2.2. Erbringt die reisewitz GmbH & Co KG Dienstleistungen, die die Software-Funktionalitäten erweitern, erhöhen diese die jährliche Wartungsleistung als angebotene Pauschalgebühr .
3. Unmöglichkeit, Verzug
Ist die reisewitz GmbH & Co KG aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat (z.B. höhere Gewalt sowie bei nicht vorhersehbaren und von ihr nicht zu vertretenden Leistungshindernissen, die durch zumutbare Aufwendungen nicht zu überwinden sind) nicht in der Lage, die in einem Einzelvertrag übernommenen Leistungen rechtzeitig zu erbringen und ist dies auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist nicht möglich, ist reisewitz berechtigt, den Einzelvertrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen. Ein solches Kündigungsrecht steht beiden Vertragsparteien zu, wenn die rechtzeitige Erbringung der von der reisewitz GmbH & Co KG in einem Einzelvertrag übernommenen Leistungen aus Gründen, die keine Vertragspartei zu vertreten hat, nicht erfolgen kann und diese auch nicht innerhalb einer angemessenen Nachfrist möglich ist. In den zuvor genannten Fällen behält der Auftraggeber den Anspruch auf die bis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Kündigung erbrachten Teilleistungen, die reisewitz GmbH & Co KG ihren anteiligen Vergütungsanspruch. Schadenersatzansprüche des Auftraggebers sind in einem solchen Fall ausgeschlossen.
4. Untersuchungs-/Rügepflicht; Leistungsumfang
4.1.Ist der Kunde Kaufmann, so ist er verpflichtet, gelieferte Software oder Softwareteile und jede andere Ware nach Erhalt unverzüglich auf Fehler zu testen und erkennbare Fehler der reisewitz GmbH & Co KG unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Bei Mängeln, die nicht einfach reproduzierbar sind, wird der Auftraggeber ausreichendes Material in maschinenlesbarer Form zur Verfügung stellen.
4.2.Mängelrügen entbinden nicht von der Verpflichtung zur Zahlung.
5. Abnahme von Leistungen, Gewährleistung
5.1.Handelt es sich bei den von der reisewitz GmbH & Co KG aufgrund eines Einzelvertrages zu erbringenden Leistungen um ein Werk, so hat der Auftraggeber dieses nach Bereitstellung und entsprechender Aufforderung bzw. der Mitteilung der Fertigstellung durch reisewitz abzunehmen. Verweigert der Kunde die Abnahme, so hat er der reisewitz GmbH & Co KG unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Werktagen nach Installation, konkrete Fehler mit genauer Beschreibung in einem Fehlerprotokoll zu melden. Geht innerhalb des genannten Zeitraums weder eine Abnahmeerklärung noch eine Fehlermeldung bei der reisewitz GmbH & Co KG ein, so gilt das Werk als abgenommen. Bei unwesentlichen Mängeln darf der Kunde die Abnahme nicht verweigern. Im Falle eines Kaufvertrages über Standardsoftware hat die Abnahme unverzüglich nach Ablieferung zu erfolgen. Spätestens 12 Wochen nach Lieferung ist die Abnahme der Software automatisch erfolgt.
5.2.Die Produktivsetzung des Werkes bzw. im Falle von Standardsoftware die Installation und/oder der erstmalige Einsatz des Werkes durch den Auftraggeber, gleichgültig ob ganz oder teilweise, stehen der Abnahme gleich.
5.3. Dem Kunden ist bekannt, dass Individual- und Standardsoftware mit Hinblick auf die vielfältigen Anwendungsmöglichkeiten und wegen ihrer hohen Komplexität nicht immer fehlerfrei ausgeliefert werden kann.
5.4. Sieht ein Einzelvertrag die Erstellung von Leistungen in abgrenzbaren und prüfbaren Teilleistungen und deren jeweilige Abnahme vor, ist die reisewitz GmbH & Co KG verpflichtet, die Teilleistungen nach ihrer Fertigstellung zur Abnahme bereitzustellen und dies mitzuteilen bzw. zur Abnahme aufzufordern. Im übrigen gilt in diesen Fällen in Bezug auf die Teilleistung dasselbe wie in Bezug auf die Abnahme des Gesamtwerkes in Ziff. 5.1. und 5.2. dieser AGB geregelt.
5.5. Handelt es sich bei dem mit der reisewitz GmbH & Co KG geschlossenen Einzelvertrag um einen Werkvertrag, so ist die reisewitz GmbH & Co KG berechtigt, aufgetretene Mängel nach ihrer Wahl durch Nachbesserung oder durch Ersatzlieferung zu beseitigen.
5.6. Handelt es sich bei dem mit der reisewitz GmbH & Co KG geschlossenen Einzelvertrag um einen Kaufvertrag, so ist der Käufer im Falle eines Mangels, zur Ausübung seines Wahlrechts zwischen Mängelbeseitigung und Ersatzlieferung, erst nach Abstimmung mit der reisewitz GmbH & Co KG und unter Berücksichtigung der beiderseitigen berechtigten Belange befugt.
5.7. Ist die reisewitz GmbH & Co KG zur Nacherfüllung nicht bereit oder in der Lage, oder schlägt die Nachbesserung fehl, so ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine angemessene Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
5.8. Erbringt die reisewitz GmbH & Co KG Leistungen, die nicht unter ihre Gewährleistungspflicht fallen, ist sie berechtigt, diese dem Auftraggeber zu einem angemessenen Preis und gemäß den Bedingungen des Einzelvertrages in Rechnung zu stellen. Sofern in einem Einzelvertrag eine Vergütung nach Stunden- oder Tagessätzen vereinbart wird, gilt in jedem Fall als angemessen der in dem Einzelvertrag vereinbarte Stunden- oder Tagessatz.
6. Preise, Zahlungsbedingungen
6.1.Alle Preise verstehen sich in Euro und zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer.
6.1.1Sollte sich die Währung des Währungsraumes ändern, so ist die Zahlungsverpflichtung zur Zeit der Zahlung in US-Dollar zu erfüllen.
6.2. Alle Rechnungen der reisewitz GmbH & Co KG sind ohne jeden Abzug mit ihrem Zugang bei dem Auftraggeber, spätestens jedoch innerhalb von 14 aufeinanderfolgenden Kalendertagen ab Ausstellungsdatum, zur Zahlung fällig.
6.3. Bei Zahlungsverzug ist die reisewitz GmbH & Co KG berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 10% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zu berechnen. Die Geltendmachung höherer Zinsen aus einem anderen Rechtsgrund bleibt reisewitz unbenommen.
6.4. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen des Auftraggebers ist ausgeschlossen, es sei denn, sie wird mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen erklärt.
7. Eigentumsvorbehalt
7.1.Die von der reisewitz GmbH & Co KG gelieferten Produkte bleiben bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen der reisewitz GmbH & Co KG, also auch solcher aus früheren Leistungen sowie zukünftiger Forderungen, wenn sie mit den gelieferten Produkten in Zusammenhang stehen, Eigentum der reisewitz GmbH & Co KG.
7.2.Erlischt das Eigentum der reisewitz GmbH & Co KG aufgrund Verbindung oder Vermischung, so geht das Miteigentum wertanteilsmäßig auf die reisewitz GmbH & Co KG über.
7.3. Der Auftraggeber ist nicht zur Weiterveräußerung berechtigt.
Haftung
8.1.Für Schäden aus Unvermögen, Verzug, Unmöglichkeit oder der Verletzung sonstiger vertraglicher Pflichten wird die Haftung von reisewitz bzgl. der in Ziffer 1.1. genannten Leistungen auf die Höhe der jeweiligen vertraglichen Vergütung sowie auf solche Schäden begrenzt, mit deren Entstehung im Rahmen von Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
8.2.Die Haftung für Datenverlust wird auf den typischen Wiederherstellungsaufwand beschränkt, der bei regelmäßiger und gefahrentsprechender Anfertigung von Datensicherungen eingetreten wäre.
8.3. Im Übrigen haftet die reisewitz GmbH & Co KG nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit, auch ihrer gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um die Verletzung einer vertraglichen Kardinalpflicht handelt. Bei der Verletzung einer Kardinalpflicht haftet die reisewitz GmbH & Co KG auch für leichte Fahrlässigkeit, allerdings nur für solche Schäden, mit deren Entstehung im Rahmen von Softwareüberlassung typischerweise gerechnet werden muss.
8.4. Die in Ziffer 8.1.-8.3. genannten Haftungsbeschränkungen gelten gleichermaßen für deliktische Ansprüche gegen die reisewitz GmbH & Co KG.